Friedhof Stetten

 

Friedhof Stetten

Auszug aus der Kirchlichen Friedhofsordnung der Katholischen Expositur-Kirchenstiftung "St. Sebastian" - Stiftung des öffentlichen Rechts - in Stetten für den katholischen Friedhof in Stetten
(vom 11. Juli 2014)

§ 20

(I) Die Besttungsgebühren (Benutzung der Leichnhalle, Material für die Erstellung einer Grabstätte, Container für Grabaushub, Verfüllung sowie Herstellung des Grabes) betragen

a) für ein Einzelgrab (plus Bagger): 300,- Euro
b) für ein Doppelgrab (plus Bagger): 300,- Euro
c) für ein Urnengrag: 200,- Euro
d) für Urnen-Stelen: 100,- Euro

(II) Die Grabnutzungsgebühren betragen

a) für ein Einzelgrab: 120,- Euro
b) für ein Doppelgrab: 200,- Euro
c) für ein Urnengrab: 100,- Euro
d) für eine Urnen-Stelen-Kammer (Nutzungszeit 10 Jahre): 1.000,- Euro

Nach Ablauf der Ruhefrist betragen die Kosten für die Verlängerung einer Grabstätte um den Nutzungszeitraum gemäß § 17 (I) die Hälfte der Grabnutzungsgebühren.

§ 21

Die jährliche Gebühr für die Instandhaltung des Friedhofs beträgt

a) bei einem Einzelgrab: 15,- Euro
b) bei einem Doppelgrab: 20,- Euro
c) bei einem Urnengrab: 15,- Euro